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	<title>einnahmen-im-internet.de - Geld verdienen im Internet</title>
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		<title>Anmeldungen auf wichtigen Internetseiten für die Selbstständigkeit</title>
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		<pubDate>Sun, 03 Oct 2010 11:11:27 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Florian</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemeines]]></category>
		<category><![CDATA[Anmeldung]]></category>
		<category><![CDATA[eBay]]></category>
		<category><![CDATA[Internetseiten]]></category>
		<category><![CDATA[My-Hammer]]></category>

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		<description><![CDATA[Nachdem ich nun in den letzten Tagen auf grundlegende Dinge zur Selbstständigkeit zurückgeblickt habe und wir uns im gestrigen Artikel mit der Frage beschäftigt haben, ob die Nutzung der Kleinunternehmerregelung sinnvoll ist, soll es heute nun zum ersten Mal ein wenig praxisorientierter werden.
Gerade für die Praxisteile hier auf einnahmen-im-internet.de werde ich nämlich auf Internetseiten zurückgreifen, [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Nachdem ich nun in den letzten Tagen auf <a href="http://einnahmen-im-internet.de/notwendige-schritte-zum-start-der-selbststandigkeit/">grundlegende Dinge zur Selbstständigkeit</a> zurückgeblickt habe und wir uns im gestrigen Artikel mit der Frage beschäftigt haben, ob die <a href="http://einnahmen-im-internet.de/kleinunternehmerregelung-oder-nicht/">Nutzung der Kleinunternehmerregelung</a> sinnvoll ist, soll es heute nun zum ersten Mal ein wenig praxisorientierter werden.</p>
<p>Gerade für die Praxisteile hier auf einnahmen-im-internet.de werde ich nämlich auf Internetseiten zurückgreifen, die mir gute Dienste im Rahmen meiner Selbstständigkeit erwiesen haben.</p>
<h4><strong>My-Hammer:</strong></h4>
<p>Bei My-Hammer handelt es sich um ein Job-Auktionshaus, bei dem ihr die Gelegenheit habt, selbst ausgeschriebene Auktionen von Dienstleistern &#8220;bebieten&#8221; zu lassen und in der Folge die Möglichkeit habt, den günstigsten oder für euer Anliegen geeignetsten Anbieter herauszufinden.<img class="alignright" style="border: 1px solid black; margin: 20px;" src="http://news.myhammer.de/wp-content/uploads/2010/04/lgo_260x64_MH-standard_claim.gif" alt="" width="260" height="64" /></p>
<p>Das Ausschreiben von Auktionen auf My-Hammer.de ist kostenfrei; lediglich für die Auftragnehmer wird eine Erfolgsprovision seitens My-Hammer erhoben.</p>
<p>Ich persönlich nutze My-Hammer sehr häufig für meine eigenen Internetprojekte &#8211; sowohl, was das Outsourcing von Programmierung, Texten angeht, aber auch hinsichtlich der Erstellung Allgemeiner Geschäftsbedingungen für meine Internetprojekte habe ich dort bislang hocheffiziente Hilfe zum TOP-Preis erhalten.</p>
<p><a href="http://bee5.de/Iuzhk">jetzt auf My-Hammer.de anmelden</a>*</p>
<h4><strong>eBay:</strong></h4>
<p>Auch die Auktionsplattform eBay benötigen wir im Rahmen unserer step-by-step-Projekte &#8211; bitte meldet euch demnach also auch dort als gewerblicher Verkäufer an, sofern noch nicht bereits geschehen.</p>
<p><strong><br />
</strong></p>
<h4><strong>Vorschau: Das erste step-by-step-Projekt:</strong></h4>
<p>Zum Abschluss des Artikels für den heutigen Tage möchte ich kurz nun noch auf die nächsten Tage vorausblicken und euch schon ein wenig neugierig machen: Es wird um den Aufbau eines eigenen Webseiten-Netzwerkes und die Vermarktung dieses Netzwerkes gehen &#8211; wie das genau läuft, da müsst ihr euch jedoch aber noch ein wenig bis zum nächsten Artikel überraschen lassen&#8230;.</p>
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		<title>Kleinunternehmerregelung&#8230; oder nicht?</title>
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		<pubDate>Sat, 02 Oct 2010 05:00:41 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Florian</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemeines]]></category>
		<category><![CDATA[Rechtliches & Co]]></category>
		<category><![CDATA[Finanzamt]]></category>
		<category><![CDATA[Kleinunternehmerregelung]]></category>
		<category><![CDATA[Umsatzsteuer]]></category>

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		<description><![CDATA[Nachdem es im gestrigen Artikel um die grundlegenden Schritte zum Eintritt in die nebenberufliche Selbstständigkeit ging, möchte ich das Thema heute noch einmal aufgreifen und einen genaueren Fokus auf die Frage legen, ob man für seine eigenen Tätigkeiten die Kleinunternehmerregelung nutzen sollte oder nicht?
Was ist die Kleinunternehmerregelung?
Bei der Kleinunternehmerregelung soll es sich um eine Erleichterung [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Nachdem es im gestrigen Artikel um die <a href="http://einnahmen-im-internet.de/notwendige-schritte-zum-start-der-selbststandigkeit/">grundlegenden Schritte zum Eintritt in die nebenberufliche Selbstständigkeit </a>ging, möchte ich das Thema heute noch einmal aufgreifen und einen genaueren Fokus auf die Frage legen, ob man für seine eigenen Tätigkeiten die Kleinunternehmerregelung nutzen sollte oder nicht?</p>
<h4><strong>Was ist die Kleinunternehmerregelung?</strong></h4>
<p>Bei der Kleinunternehmerregelung soll es sich um eine Erleichterung für neu gegründete Unternehmen mit anfänglich geringem Umsatz handeln. Wer die Kleinunternehmerregelung nutzt, muss von den erzielten Verkaufspreisen keine Mehrwertsteuer an das Finanzamt abführen.</p>
<p>Umgekehrt allerdings entsteht auch keine Berechtigung zum Vorsteuerabzug.</p>
<h4><span id="more-31"></span></h4>
<h4><strong>Unter welchen Voraussetzungen kann die Kleinunternehmerregelung genutzt werden?</strong></h4>
<p>Die Voraussetzungen für die Nutzung der Kleinunternehmerregelung sind in §19a Umsatzsteuergesetz (UstG) geregelt:</p>
<blockquote>
<div>
<div>
<div>(1) Die für Umsätze im  Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 1 geschuldete Umsatzsteuer wird von  Unternehmern, die im Inland oder in den in § 1 Abs. 3 bezeichneten  Gebieten ansässig sind, nicht erhoben, wenn der in Satz 2 bezeichnete  Umsatz zuzüglich der darauf entfallenden Steuer im vorangegangenen  Kalenderjahr 17 500 Euro nicht überstiegen hat und im laufenden  Kalenderjahr 50 000 Euro voraussichtlich nicht übersteigen wird. Umsatz  im Sinne des Satzes 1 ist der nach vereinnahmten Entgelten bemessene  Gesamtumsatz, gekürzt um die darin enthaltenen Umsätze von  Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens. Satz 1 gilt nicht für die nach §  13a Abs. 1 Nr. 6, § 13b Absatz 5, § 14c Abs. 2 und § 25b Abs. 2  geschuldete Steuer. In den Fällen des Satzes 1 finden die Vorschriften  über die Steuerbefreiung innergemeinschaftlicher Lieferungen (§ 4 Nr. 1  Buchstabe b, § 6a), über den Verzicht auf Steuerbefreiungen (§ 9), über  den gesonderten Ausweis der Steuer in einer Rechnung (§ 14 Abs. 4), über  die Angabe der Umsatzsteuer-Identifikationsnummern in einer Rechnung (§  14a Abs. 1, 3 und 7) und über den Vorsteuerabzug (§ 15) keine  Anwendung.</div>
<div>(2) Der Unternehmer kann dem  Finanzamt bis zur Unanfechtbarkeit der Steuerfestsetzung (§ 18 Abs. 3  und 4) erklären, dass er auf die Anwendung des Absatzes 1 verzichtet.  Nach Eintritt der Unanfechtbarkeit der Steuerfestsetzung bindet die  Erklärung den Unternehmer mindestens für fünf Kalenderjahre. Sie kann  nur mit Wirkung von Beginn eines Kalenderjahres an widerrufen werden.  Der Widerruf ist spätestens bis zur Unanfechtbarkeit der  Steuerfestsetzung des Kalenderjahres, für das er gelten soll, zu  erklären.</div>
<div>(3) Gesamtumsatz ist die Summe der  vom Unternehmer ausgeführten steuerbaren Umsätze im Sinne des § 1 Abs. 1  Nr. 1 abzüglich folgender Umsätze:
<dl>
<dt>1.</dt>
<dd>
<div>der Umsätze, die nach § 4 Nr. 8 Buchstabe i, Nr. 9 Buchstabe b und Nr. 11 bis 28 steuerfrei sind;</div>
</dd>
<dt>2.</dt>
<dd>
<div>der Umsätze, die nach § 4 Nr. 8 Buchstabe a bis h, Nr. 9 Buchstabe a und Nr. 10 steuerfrei sind, wenn sie Hilfsumsätze sind.</div>
</dd>
</dl>
<p>Soweit  der Unternehmer die Steuer nach vereinnahmten Entgelten berechnet (§ 13  Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a Satz 4 oder § 20), ist auch der Gesamtumsatz  nach diesen Entgelten zu berechnen. Hat der Unternehmer seine  gewerbliche oder berufliche Tätigkeit nur in einem Teil des  Kalenderjahres ausgeübt, so ist der tatsächliche Gesamtumsatz in einen  Jahresgesamtumsatz umzurechnen. Angefangene Kalendermonate sind bei der  Umrechnung als volle Kalendermonate zu behandeln, es sei denn, dass die  Umrechnung nach Tagen zu einem niedrigeren Jahresgesamtumsatz führt.</p>
</div>
<div>(4) Absatz 1 gilt nicht für die innergemeinschaftlichen Lieferungen neuer Fahrzeuge. § 15 Abs. 4a ist entsprechend anzuwenden.</div>
</div>
</div>
</blockquote>
<div><strong>Das bedeutet also:</strong></div>
<div>Bei einem bei der Gründung erwarteten Umsatz von weniger als 50.000 EUR im ersten Geschäftsjahr kann die Kleinunternehmerregelung genutzt werden &#8211; danach werden die Voraussetzungen der Kleinunternehmerregelung jedes Jahr von Neuem geprüft.</div>
<h4><strong>Kleinunternehmerregelung oder nicht?</strong></h4>
<p>Zunächst einmal hängt die Frage, ob die Kleinunternehmerregelung genutzt werden sollte, stark von der Kundengruppe ab: Wird viel an Verbraucher und Endkunden verkauft, macht die Nutzung der Kleinunternehmerregelung durchaus Sinn, weil so die 19% Mwst. eingespart werden.</p>
<p>Für den Fall, dass allerdings häufig Unternehmen Vertragspartner sind, sollte eher zur Umsatzsteuer optiert werden. Dies hat den Vorteil, dass die Unternehmung nicht nur seriöser aussieht, sondern man vielmehr auch die Möglichkeit hat, Vorsteuerbeträge von Rechnungen von Webhoster etc. mit der eigenen abzuführenden Mehrwertsteuer verrechnen kann.</p>
<p>Die selbst ans FA abzuführenden Umsatzsteuer wird im Regelfall einfach auf die Rechnung draufgeschlagen, wobei zu bemerken ist, dass große Partnerunternehmen im Internet bei ihren Provisionsauszahlungen die Mwst. auf Antrag mit auszahlen und der Webmaster mithin so nur Geld einspart.</p>
<p>Näheres zu den Partnerunternehmen ergibt im Verlauf des Bloggens hier.</p>
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		</item>
		<item>
		<title>Notwendige Schritte zum Start der Selbstständigkeit</title>
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		<pubDate>Fri, 01 Oct 2010 10:06:23 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Florian</dc:creator>
				<category><![CDATA[Rechtliches & Co]]></category>
		<category><![CDATA[Einverständnis Arbeitgeber]]></category>
		<category><![CDATA[Finanzamt]]></category>
		<category><![CDATA[Gewerbeamt]]></category>
		<category><![CDATA[Selbstständigkeit]]></category>

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		<description><![CDATA[&#8220;Sich selbstständig machen&#8221; hört sich zunächst einmal so einfach an &#8211; aber was hängt da eigentlich alles dran?
Der heutige Artikel soll sich mit genau dieser Frage beschäftigen:
Welche Schritte sind eigentlich notwendig, um sich nebenberuflich selbstständig zu machen?
Schritt 1: Einverständnis des Arbeitgebers
Für den Fall, dass ihr euch nebenberuflich selbstständig machen wollt, kann es passieren, dass ihr [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>&#8220;Sich selbstständig machen&#8221; hört sich zunächst einmal so einfach an &#8211; aber was hängt da eigentlich alles dran?</strong></p>
<p>Der heutige Artikel soll sich mit genau dieser Frage beschäftigen:<br />
Welche Schritte sind eigentlich notwendig, um sich nebenberuflich selbstständig zu machen?</p>
<h4><strong>Schritt 1: Einverständnis des Arbeitgebers</strong></h4>
<p>Für den Fall, dass ihr euch nebenberuflich selbstständig machen wollt, kann es passieren, dass ihr hierfür das Einverständnis eures (Haupt-)Arbeitgebers benötigt. Konkrete Informationen hierzu sollten in eurem Arbeitsvertrag oder in den geltenden Dienstanweisungen stehen.</p>
<p>Das Einverständnis des Arbeitgebers ist wichtig, um unliebsamen Überraschungen vorzubeugen, wie beispielsweise einer arbeitsrechtlichen Abmahnung, sofern nebenberuflich ausgeübte Tätigkeiten in eurer Firma genehmigungspflichtig waren.</p>
<p><span id="more-22"></span></p>
<h4><strong>Schritt 2: Der Gewerbeschein</strong></h4>
<p>Liegt eine Genehmigung eures Arbeitgebers vor oder ist diese gemäß eures Arbeitsvertrag nicht erforderlich, so geht es über zum zweiten Schritt und der eigentlichen Anmeldung eurer Selbstständigkeit.</p>
<p>Zum Ausüben der Selbstständigkeit benötigt ihr in aller Regel einen <strong>Gewerbeschein</strong>, den ihr bei dem für euch zuständigen Gewerbeamt erhaltet. In meinem Fall verlief die Gewerbeanmeldung problemlos und ohne Wartezeit. Dennoch an dieser Stelle noch einige Infos und Tipps zur Anmeldung des Gewerbes:</p>
<ul>
<li><strong>Zustimmung des Jugendamtes</strong>Für den Fall, dass ihr euch selbstständig machen möchtet, während ihr noch nicht volljährig seid, benötigt ihr hierfür nicht nur die Zustimmung eurer Eltern, sondern vielmehr auch eine entsprechende Bestätigung des Jugendamtes, das ihr für reif genug eingeschätzt werdet, ein eigenes Gewerbe zu führen.</li>
<li><strong>&#8220;Geschäftstätigkeit&#8221; </strong><strong></strong>Im Rahmen eurer Gewerbeanmeldung werdet ihr aufgefordert, eure angestrebten Geschäftstätigkeiten kurz zu benennen. Nur für diese Tätigkeiten entfaltet der Gewerbeschein sodann seine Wirkung, weswegen es zu empfehlen ist, die angegebenen Tätigkeiten soweit wie möglich zu fassen.In meinem Fall habe ich so etwa &#8220;Internetdienstleistungen&#8221; und &#8220;Vermarktung von Internetangeboten&#8221; angegeben &#8211; beide Angaben wurden vom zuständigen Gewerbeamt in Hamburg ohne Murren akzeptiert.</li>
<li><strong>Kosten der Gewerbeanmeldung </strong><strong></strong>Da die Gewerbeanmeldung ein Verwaltungsakt ist, fallen hierfür regelmäßig Kosten an, die von Kommune zu Kommune variieren &#8211; ich in meinem Beispiel habe für meine Gewerbeanmeldung in Hamburg 20 EUR auf den Tisch legen müssen; in einer Kleinstadt in der Nähe von Hamburg ist man aber auch schon einmal mit 30 EUR dabei.</li>
</ul>
<h4><strong>Schritt 4: Anmeldung beim Finanzamt</strong></h4>
<p>Nicht nur das Gewerbeamt interessiert sich für die Aufnahme eurer nebenberuflichen Tätigkeit, sondern vielmehr natürlich auch das Finanzamt. Hierzu erhaltet ihr ca. einen Monat später einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, in dessen Rahmen ihr auch festlegen könnt, ob ihr für das ausgeübte Gewerbe die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen möchtet oder zur Umsatzsteuer optiert.</p>
<p><strong>Beide Varianten haben seine Vor- und Nachteile; hierzu wird es morgen einen Artikel geben.</strong></p>
<p>Sofern ihr zur Umsatzsteuer optieren möchtet, empfiehlt es sich, eigenständig gleich nach der Gewerbeanmeldung beim Finanzamt vorbei zu schauen &#8211; umso schneller erhaltet ihr eure Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (Ust-ID), die ihr auf euren Ausgangsrechnungen eingeben müsst.</p>
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		</item>
		<item>
		<title>Der erste Beitrag</title>
		<link>http://einnahmen-im-internet.de/start/</link>
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		<pubDate>Fri, 01 Oct 2010 08:00:00 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Florian</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemeines]]></category>
		<category><![CDATA[Blog]]></category>
		<category><![CDATA[Start]]></category>

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		<description><![CDATA[Es ist soweit: Nach einiger Zeit der Vorbereitung startet heute am 1. Oktober 2010 nun mein neues Blog einnahmen-im-internet.de. Ab heute werdet ihr täglich Tipps und Infos zur nebenberuflichen Selbstständigkeit erhalten und ich werde euch einen Einblick in die Projekte geben, die ich selbst im Internet betreibe.

Ziel von einnahmen-im-internet.de
Ihr werdet euch jetzt wahrscheinlich fragen, was [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Es ist soweit: Nach einiger Zeit der Vorbereitung startet heute am 1. Oktober 2010 nun mein neues Blog einnahmen-im-internet.de. Ab heute werdet ihr täglich Tipps und Infos zur nebenberuflichen Selbstständigkeit erhalten und ich werde euch einen Einblick in die Projekte geben, die ich selbst im Internet betreibe.</p>
<p><span id="more-1"></span></p>
<h4><strong>Ziel von einnahmen-im-internet.de</strong></h4>
<p>Ihr werdet euch jetzt wahrscheinlich fragen, was das Ziel von meinem Blog ist: Zusätzliche Mitbewerber bei der nebenberuflichen Internet-Selbstständigkeit schaffen? Nein, offensichtlich ist dies nicht das Ziel, was ich verfolge. Vielmehr möchte ich mit diesem Blog einige Tipps geben, wie der Sprung in die nebenberufliche Selbstständigkeit geschafft werden kann.</p>
<p>Gerade zu Beginn meiner eigenen Selbstständigkeit habe ich viele Fehler gemacht, die jemand anderes ja nun nicht auch noch einmal machen muss, oder? <img src='http://einnahmen-im-internet.de/wp-includes/images/smilies/icon_wink.gif' alt=';-)' class='wp-smiley' /> </p>
<p>Ihr werdet hier auf einnahmen-im-internet.de einen bunten Mix aus theoretischen Tipps für die Selbstständigkeit finden, Praxisbeispielen und <strong>step-by-step-Projekten</strong>.</p>
<h4><strong>Step-by-Step-Projekte</strong></h4>
<p>Ja, ihr habt richtig gelesen&#8230; Ich werde von Zeit zu Zeit auf diesem Blog mit euch gemeinsam neue Projekte erschaffen &#8211; also ich erschaffe das Projekt, werde euch aber detaillierte Hintergrundinformationen zu den einzelnen Schritten des Projektes geben, damit ihr diese Schritt-für-Schritt nachvollziehen könnt.</p>
<h4><strong>Erster inhaltlicher Beitrag morgen</strong></h4>
<p>Schon am morgigen Tage geht es los mit dem ersten inhaltlichen Beitrag von einnahmen-im-internet.de &#8211; es wird an dieser Stelle zunächst einmal um die Basics gehen: Was benötige ich formal, um mich selbstständig zu machen?</p>
<p>Die Beiträge sind übrigens bis Dezember 2010 bereits vorgeplant &#8211; ihr könnt euch also definitiv jeden Tag auf einen neuen Artikel freuen!</p>
<h4><strong>Anregungen, Feedback, Kritik?</strong></h4>
<p>Ich bin der Meinung, ein Webblog lebt von gegenseitigem Geben und Nehmen &#8211; aus diesem Grund würde ich mich freuen, wenn ihr mir Anregungen und Themenwünsche, aber auch allgemeines Feedback und Kritik zukommen lassen würdet &#8211; ihr werde dann versuchen, eure Wünsche zu berücksichtigen.</p>
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